Sie möchten Ihr Handicap verbessern, andere Golfspieler kennen lernen oder einfach nur Golf spielen und dabei noch die Natur geniessen?
Besuchen Sie uns, testen Sie die Golfanlage Gut Waldshagen und überzeugen Sie sich von den hervorragenden Gegebenheiten.
Sie fühlen sich bei uns wohl, und sie denken über eine Mitgliedschaft im Golfclub Holsteinische Schweiz -Gut Waldshagen- e.V. nach, dann sollten Sie jetzt eine Mitgliedschaft abschließen. Verschiedene Mitgliedsmodelle erleichtern Ihnen den Einstieg in Ihre Golfkarriere.
Bei uns zahlen Sie keine Aufnahmegebühr und keine Investitionsumlage!
als ordentliches Mitglied (§ 3a Satzung)
Einzelmitgliedschaft
870,- € jährliche Zahlung
960,- € monatliche Zahlung * 12 x 80,- €
*Nur bei Erteilung einer Abrufermächtigung
als außerordentliches Mitglied (§3b Satzung)
Jugendliche bis Vollendung des 21. Lebensjahres
50,- € bis Vollendung des 12. Lebensjahres
100,- € ab Vollendung des 12. Lebensjahres
Auszubildende und Studenten
200,- € bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
(bitte Ausbildungsvertrag vorlegen)
Fern- / Zweitmitgliedschaft
(Fernmitglied: Erstwohnort mind. 100 km entfernt)
575,- € jährliche Zahlung
660,- € monatliche Zahlung * 12 x 55,- €
*Nur bei Erteilung einer Abrufermächtigung
Greenfeemitgliedschaft
| 222,-€ jährliche Zahlung* *Zuzahlung Greenfee: | 18 Löcher | 9 Löcher |
| Montag - Freitag | 35,-€ | 20,-€ |
| Samstag / Sonn- und Feiertag | 45,-€ | 25,-€ |
Firmenmitgliedschaft*
870,- € Jahresbeitrag für das erstbenannte Firmenmitglied
500,- € Jahresbeitrag für alle weiteren benannten Firmenmitglieder
*Die Firma muss seit einem Jahr im Handelsregister eingetragen sein und
muss mindestens 6 Personen benennen, die mit den vorgenannten
Jahresbeiträgen persönlich Clubmitglieder werden, die von der Firma zu
zahlen sind.
Beitrag
Ein Wechsel der Beitragsform ist aufgrund schriftlichen Antrags an den
Vorstand mit Wirkung des folgenden Kalenderjahres möglich. Monatsbeiträge
sind bis zum 1. Werktag des Monats zu zahlen. Bei Eintritt eines Mitglieds ist
der Jahresbeitrag für das Eintrittsjahr in folgender Höhe zu zahlen:
| Eintritt bis 31.05. | 100% |
| Eintritt 01.06. - 31. 07. | 75% |
| Eintritt 01.08. - 31.08. | 50% |
| Eintritt 01.09. - 30.09. | 25% |
| Eintritt ab 01.10. | 0% |
Der Monatsbeitrag ist für das Eintrittsjahr ab Eintrittsmonat in voller Höhe zu
zahlen. Die vorgenannte Staffelung gilt nur für ordentliche Mitglieder (Satzung
§ 3 a).
Die aktuelle Beitragsordnung ist im Sekretariat einsehbar.
Stand: 6/2011
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